Tramverlängerung abgelehnt

Nach der Ablehnung der weiteren Planung zur Tramverlängerung in der kantonalen Abstimmung vom 13. Juni 2021 ist die nachhaltige Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr neu zu konzipieren. Ziel ist nach wie vor, dass die Verkehrssituation im Entwicklungsgebiet verbessert wird und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs für Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigte wie auch für die benachbarten Quartiere steigt.

Die Verlängerung der Tramlinie 14 basiert auf einem Landratsbeschluss und der Gebietsplanung Salina Raurica innerhalb des kantonalen Richtplans Basel-Landschaft. Der Landrat hat diesem im Jahr 2009 zugestimmt und damit auch die Planungskredite für die Schlüsselprojekte der Arealentwicklung gutgeheissen. 2017 genehmigte der Landrat die Linienführung für die rund 3,2 Kilometer lange Neubaustrecke. Im Dezember 2020 bewilligte der Landrat die Kosten für die weiteren Planungsarbeiten und den vorgezogenen Landerwerb. Gegen diese Beschlüsse ist das Referendum ergriffen worden. Am 13. Juni 2021 erfolgte dazu eine kantonale Abstimmung, die zu einer Ablehnung der weiteren Planung durch die Stimmberechtigten führte.

Die Tramverlängerung ist unter anderem Bestandteil des rechtskräftigen kantonalen Richtplans und der kommunalen Nutzungspläne. Diese Pläne bilden nach wie vor die Grundlage für die Gebietsentwicklung Salina Raurica, werden nun aber hinsichtlich der neuen Rahmenbedingungen überprüft. Das Trassee wird gemäss dem Auftrag im kantonalen Richtplan bis auf Weiteres freigehalten.

Weitere Informationen

Kontakt

Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft
Martin Schaffer, +41 61 552 54 13, martin.schaffer@bl.ch

Stand

Juni 2023