Landratsvorlage Generelles Projekt Tramverlängerung

Der Regierungsrat hat heute dem Landrat das Generelle Projekt zur Tramverlängerung überwiesen.

Voraussichtlich im 4. Quartal 2017 wird der Bundesrat entscheiden, ob er das Projekt in das Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur 2030 (STEP 2030) aufnehmen wird. Entscheidend wird unter anderem sein, ob der Bund das Projekt als Regionalverkehrslinie (nicht als Ortsverkehr) anerkannt. Mit der Zustimmung zum Generellen Projekt signalisiert der Landrat sein grosses Interesse und wird damit einen weit fortgeschrittenen Stand dokumentieren können, so erhöht sich die Chance für eine Aufnahme in den STEP 2030.

Der Bundesbeschluss über diesen Ausbauschritt ist für 2019 geplant. Die Realisierungskosten werden sich gemäss heutigem Wissensstand (Basis Vorprojekt) auf rund 170 Mio. CHF belaufen.

Landratsvorlage

Medienmitteilung

Erstellt am: 23.11.2016