Zustimmung des Landrats zum generellen Projekt der Tramverlängerung

Nachdem der Baukredit für die Verlegung der Rheinstrasse im Sommer 2017 gesprochen wurde, stimmte der Landrat nun auch dem generellen Projekt der Tramverlängerung zu. Der Beschluss zum generellen Projekt bildet die Grundlage für das Konzessionsgesuch beim Bund und löst noch keine unmittelbaren Kostenfolgen aus. Der Projektierungs- und Realisierungskredit wird zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen. Es wird angestrebt, dass sich der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms mit ca. 1/3 an den Kosten von geschätzten rund 170 Millionen Franken beteiligen wird.

Die nächsten Schritte in Salina Raurica:

  • Abstimmung der Eigentümer zum konkreten Vorgehen im Bereich Ost im 4. Quartal 2017
  • Tram: Das Konzessionsgesuch wird beim Bund eingereicht. Nach der Zusage durch den Bund folgt ein Auflageprojekt. In einem nächsten Schritt wird eine Landratsvorlage für den Projektierungs- und Realisierungskredit ausgearbeitet.
  • Verlegung Rheinstrasse: Es folgen Landkäufe und die weiteren Planungen für die Realisierung. Es wird mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2024 gerechnet.
  • Amphibienlaichgebiet in der Zurlindengrube: Um die Grube baulich nutzen zu können, ist noch die Zustimmung des Bundesrates zur Verlegung des Laichgebietes notwendig. Dieser formale Entscheid wird im Oktober 2017 erwartet.

Erstellt am: 14.09.2017