Entwicklungsplanung Salina Raurica Ost

Der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Pratteln besitzen als Grundeigentümer über 40% der unbebauten, zu entwickelnden Grundstücksflächen im Gebiet Salina Raurica Ost. Gestern, 25. Oktober 2017, hat Stephan Burgunder, Gemeindepräsident von Pratteln, die Grundeigentümer im Gebiet Ost über das weitere Vorgehen in Salina Raurica Ost orientiert. Mit einem städtebaulichen Verfahren unter der Federführung von Losinger Marazzi sowie ausgewiesenen Fachbüros werden die nächsten Schritte geplant. Das Gebiet Salina Raurica Ost soll nach den Vorgaben des Richt- und Zonenplans gemeinsam weiterentwickelt werden.

Die Zusammenarbeit mit der Immobilienentwicklerin Losinger Marazzi sowie ausgewiesenen Fachbüros wird die qualitativ hochstehende Entwicklung des Gebiets sicherstellen und die Basis für nachfolgende Quartierpläne schaffen. Die beiden Grundeigentümer werden die Entwicklung von Salina Raurica Ost phasen- und etappenweise umsetzen und gemäss gemeinsamer Zielsetzung die Bewilligungs- und Marktreife des Gebiets prüfen. Die Arealentwicklung soll unter Einbezug aller Anspruchsgruppen, insbesondere auch der weiteren Landeigentümer, in Gang gesetzt werden.

Gemeinde Pratteln / Bau- und Umweltschutzdirektion BL
Für Rückfragen Stephan Burgunder, Gemeindepräsident, Tel. 076 343 88 55 Martin Kolb, Kantonsplaner, Tel. 061 552 59 31

Zustimmung des Landrats zum generellen Projekt der Tramverlängerung

Nachdem der Baukredit für die Verlegung der Rheinstrasse im Sommer 2017 gesprochen wurde, stimmte der Landrat nun auch dem generellen Projekt der Tramverlängerung zu. Der Beschluss zum generellen Projekt bildet die Grundlage für das Konzessionsgesuch beim Bund und löst noch keine unmittelbaren Kostenfolgen aus. Der Projektierungs- und Realisierungskredit wird zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen. Es wird angestrebt, dass sich der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms mit ca. 1/3 an den Kosten von geschätzten rund 170 Millionen Franken beteiligen wird.

Die nächsten Schritte in Salina Raurica:

  • Abstimmung der Eigentümer zum konkreten Vorgehen im Bereich Ost im 4. Quartal 2017
  • Tram: Das Konzessionsgesuch wird beim Bund eingereicht. Nach der Zusage durch den Bund folgt ein Auflageprojekt. In einem nächsten Schritt wird eine Landratsvorlage für den Projektierungs- und Realisierungskredit ausgearbeitet.
  • Verlegung Rheinstrasse: Es folgen Landkäufe und die weiteren Planungen für die Realisierung. Es wird mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2024 gerechnet.
  • Amphibienlaichgebiet in der Zurlindengrube: Um die Grube baulich nutzen zu können, ist noch die Zustimmung des Bundesrates zur Verlegung des Laichgebietes notwendig. Dieser formale Entscheid wird im Oktober 2017 erwartet.

Baukredit Strassenverlegung am 18. Mai im Landrat

Ein Schlüsselprojekt in der Entwicklungsplanung Salina Raurica ist die Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 vom Rheinufer weg, neu entlang der Autobahn, sowie der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse und ihre Umnutzung als Langsamverkehrsachse. Der Landrat wird am 18. Mai über den Baukredit zur Verlegung der «Hauptverkehrsachste 3/7» und den Rückbau der Rheinstrasse entscheiden. Die Kosten belaufen sich auf 71 Mio. CHF, wobei eine Bundesbeteiligung von 35% im Rahmen des Agglomerationsprogramms erwartet wird.

Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat Zustimmung.

Link Landratsvorlage

Link Bericht der Bau- und Planungskommission

Landratsvorlage Generelles Projekt Tramverlängerung

Der Regierungsrat hat heute dem Landrat das Generelle Projekt zur Tramverlängerung überwiesen.

Voraussichtlich im 4. Quartal 2017 wird der Bundesrat entscheiden, ob er das Projekt in das Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur 2030 (STEP 2030) aufnehmen wird. Entscheidend wird unter anderem sein, ob der Bund das Projekt als Regionalverkehrslinie (nicht als Ortsverkehr) anerkannt. Mit der Zustimmung zum Generellen Projekt signalisiert der Landrat sein grosses Interesse und wird damit einen weit fortgeschrittenen Stand dokumentieren können, so erhöht sich die Chance für eine Aufnahme in den STEP 2030.

Der Bundesbeschluss über diesen Ausbauschritt ist für 2019 geplant. Die Realisierungskosten werden sich gemäss heutigem Wissensstand (Basis Vorprojekt) auf rund 170 Mio. CHF belaufen.

Landratsvorlage

Medienmitteilung

Informationsveranstaltung der Gemeinden Augst und Pratteln

Anlässlich der Überweisung der Landratsvorlage zum Baukredit der Strassenverlegung in Salina Raurica luden die Gemeinden Pratteln und Augst die Landräte der Region Rheintal-Hülften und der Bau- und Planungskommission zum Informationsanlass ein.  

Stefan Burgunder, Gemeindepräsident Pratteln und Andreas Blank, Gemeindepräsident Augst rekapitulierten die bisher erfolgten Schritte und zeigten auf, warum die Verlegung der Strasse die weiteren Entwicklungsschritte in Salina Raurica ermöglicht. T.Kübler, Leiter der Standortförderung Baselland unterstrich die Bedeutung der Entwicklung für den Wirtschaftsstandort Baselland und zeigte im Vergleich mit anderen Flächenreserven die Einmaligkeit von Salina Raurica auf.

Präsentation

Medieninformation aus der Sitzung des Regierungsrates zur Überweisung der Vorlage.

Landratsvorlage Baukredit Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7

Ein Schlüsselprojekt in der Entwicklungsplanung Salina Raurica ist die Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 vom Rheinufer, neu entlang der Autobahn, sowie der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse und ihre Umnutzung als Langsamverkehrsachse. Der Regierungsrat hat dem Landrat einen Baukredit in der Höhe von 51‘860‘000 Franken und einen Nachtrag zum bestehenden Landerwerbskredit von 4‘740‘000 Franken beantragt.

Landratsvorlage